Amtliche Meldung

Abräumen der Gräber von Verstorbenen vor 2024

Bei machen Gräbern auf unserem Friedhof ist die Ruhezeit von mind. 20 Jahren abgelaufen. Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Angehörigen ab, ob Sie selbst die Grabräumung vornehmen möchten, oder Sie die Gemeindeverwaltung damit beauftragen. Bei Beauftragung durch die Gemeindeverwaltung wird für ein Einzelgrab eine Gebühr i.H.v. 200,–EUR und für ein Doppelgrab eine Gebühr i.H.v. 400,–EUR inklusive Entsorgung berechnet. Beachten Sie bitte, dass bei Eigeninitiative der Grabräumung, sowohl das Betonfundament entfernt und anschließend auch das Erdreich wieder entsprechend aufgefüllt werden muss.
Arnold Waschgler, Ortsbürgermeister

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